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Lüftungs­konzepte (DIN 1946 Teil 6)

Ein Angebot für Eigentümer von geplanten Neubauten und für Eigentümer von Bestandsimmobilien, bei denen lüftungstechnisch relevante Änderungen geplant sind, z.B. beim Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterfläche im Gebäude.

Was ein gutes Lüftungskonzept für Sie sichert:

  • Aufdeckung von gesundheitsschädlichem Raumklima
  • Verhindert Schäden, die durch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit entstehen (Schimmelbildung, andere Feuchtigkeitsschäden).
  • Einhaltung der Energieeinsparverordnung

Lüftungskonzepte sind wichtig – und gesetzlich vorgeschrieben

Laut der 2009 erlassenen überarbeiteten Energieeinsparverordnung muss nach der DIN 1946-6 für jeden Neubau und für jede Bestandsimmobilie mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ein Lüftungskonzept erstellt werde.

Für ein Lüftungskonzept wird die bauphysikalische Gegebenheit eines Gebäudes berücksichtigt, ebenso wie lüftungs- und gebäudetechnische Gegebenheiten. Ein solches Konzept besteht aus der Feststellung des Erfordernisses von lüftungstechnischen Maßnahmen und der Auswahl des richtigen Lüftungssystems.

Ablauf für Ihr Lüftungskonzept

Bei einem Vor-Ort-Termin wird bei einer Bestandsimmobilie die Ist-Situation dokumentiert und es werden lüftungstechnische Maßnahmen – individuell für Ihr Gebäude – besprochen. Gemeinsam gehen wir Ihre Optionen durch und stellen das für Sie richtige Lüftungskonzept zusammen. Bei Neubauten in Niedersachsen, Bremen und Hamburg greife ich Ihnen bei der Planung des Lüftungssystems unter die Arme.

Durch meine langjährige Erfahrung können Sie von meinen wertvollen Tipps profitieren und so sicher sein, dass Sie schlussendlich von einem optimalen Lüftungssystem profitieren.

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