Erklärung:
Laut der 2009 erlassenen überarbeiteten Energieeinsparverordnung muss nach der DIN 1946-6 für jeden Neubau und für jede Bestandsimmobilie mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ein Lüftungskonzept erstellt werde. Für ein Lüftungskonzept wird die bauphysikalische Gegebenheit eines Gebäudes berücksichtig, ebenso wie lüftungs- und gebäudetechnische Gegebenheiten. Ein solches Konzept besteht aus der Feststellung des Erfordernisses von lüftungstechnischen Maßnahmen und der Auswahl des richtigen Lüftungssystems.
Vorgehen:
Bei einem Vor-Ort-Termin wird bei einer Bestandsimmobilie die Ist-Situation dokumentiert und lüftungstechnische Maßnahmen individuell für Ihr Gebäude besprochen. Gemeinsam gehen wir Ihre Optionen durch und stellen das für Sie richtige Lüftungskonzept zusammen. Bei Neubauten in Niedersachsen, Bremen und Hamburg greife ich Ihnen bei der Planung des Lüftungssystems unter die Arme. Durch meine langjährige Erfahrung können Sie von meinen wertvollen Tipps profitieren und so sicher sein, dass Sie schlussendlich von einem optimalen Lüftungssystem profitieren.
Adressat:
Eigentümer von geplanten Neubauten
Eigentümer von Bestandsimmobilien, bei denen lüftungstechnisch relevante Änderungen geplant sind, z.B. beim Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterfläche im Gebäude.
Nutzen:
Aufdeckung von gesundheitsschädlichem Raumklima
Verhindert Schäden, die durch eine zu hohe Luftfeuchtigkeit entstehen (Schimmelbildung, andere Feuchtigkeitsschäden)
Einhaltung der Energieeinsparverordnung